F.A.Q. Frequently Asked Questions
Im F.A.Q.-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den verschiedenen Inhalten des Klimaportals. Alle Angaben sind ohne Anspruch auf Tagesaktualistät und Vollständigkeit. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
F.A.Q. Erdwärme (Sonden und Kollektoren)
Allgemeine Fragen zum Klimaportal
Was ist der Hintergrund des Klimaportals?
Das Klimaportal beruht auf mehreren Beschlüssen des Kreistags. Der Landkreis Lüneburg hat sich zum Ziel gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis sowie die Kreiskommunen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zentrale Bemühungen liegen in der Förderung der Energieversorgung aus regenerativen Quellen mit besonderem Blick auf die Wärmewende. Das Klimaportal unterstützt dies auf verschiedenen Weisen:
- Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsrechner: Das Portal ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern eine kartenbasierte Prüfung der Eignung ihrer Dächer und Grundstücke für Solaranlagen (PV und Solarthermie) und für Geothermieanlagen (Erdwärmesonden und Flächenkollektoren). Es dient somit als Entscheidungshilfe für private Investitionen.
- Planungswerkzeug zur Erstellung kommunaler Wärmepläne: In einem internen Bereich dient das Klimaportal darüber hinaus den Kreiskommunen dazu, ihre kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Der Landkreis unterstützt insbesondere bei den Phasen der Wärmeplanung, die auf Datenerhebung und -analyse beruhen. Dies hat das Ziel, dass die Kommunen ihre Kapazitäten weniger für die Datenerhebung als verstärkt für Akteursbeteiligung, Szenarien- und Maßnahmenentwicklung einsetzen können.
- Einbezug von Bürgerinnen und Bürgern in die Wärmeplanung: Ein weiteres Ziel des Klimaportals ist es, Bürgerinnen und Bürger in die Wärmeplanungsprozesse ihrer Kommunen einzubeziehen. Kommunen können über Infoveranstaltungen und Projekte informieren und die für Bürgerinnen und Bürger besonders relevanten Ergebnisse adressscharf nachvollziehbar machen.
Wie nutze ich die Ertrags- und Wirschaftlichkeits-Rechner?
Welche Informationen der Wärmeplanung werden im Klimaportal angezeigt?
Wenn Sie sich fragen, was hinter dem Begriff "Wärmeplanung" steckt, dann lesen Sie gerne zunächst unser F.A.Q. zur Wärmeplanung.
Sobald ein Wärmeplan fertiggestellt ist, wird er auf dem Rathaus der planungsverantwortlichen Kommune angezeigt. Zudem werden besonders relevante Karten der Wärmeplanung sukzessive in der Layerliste eingearbeitet. Darunter fallen insbesondere Informationen zu bestehenden Wärmenetzen, zu Gebieten mit besonderem Einsparpotenzial sowie die letztlich getroffenen Gebietseinteilungen. Um dem Datenschutz Rechnung zu tragen, erfolgt eine Aggregation.
Neben den Layern aus abgeschlossenen Wärmeplanungen der Kommunen werden auch einzelne Projekte der Wärmeversorgung vorgestellt, die aktuell bereits geplant werden oder zu denen in den Kommunen Machbarkeitsstudien beauftragt wurden.
Warum heißt es „Klimaportal“?
Parallel zu seinen Klimaschutzanstrengungen arbeitet der Landkreis Lüneburg darauf hin, sich bestmöglich an bereits unvermeidbare Klimawandelfolgen anzupassen. Das Klimaportal ist demnach kein reines „Energieportal“, sondern es ist offen für sinnvolle digitale Tools, die Maßnahmen der Klimafolgenanpassung unterstützen können. Eines dieser Werkzeuge stellt die Dachbegrünungsprüfung im Klimaportal dar. Hier können die Dächer im Landkreis auf ihre Eignung für Dachbegrünung geprüft und Pflanzempfehlungen ausgegeben werden. Dachbegrünung kann einen Beitrag zur Abminderung von Starkregenfolgen und Hitze leisten.
Wie unterscheiden sich „Klimaportal“ und „Geoportal“?
Zunächst einmal die Gemeinsamkeit: Es handelt sich in beiden Fällen um Geodatenportale mit kartenbasierten Informationen zum Landkreis Lüneburg.
Wie der Name schon sagt, widmet sich das Klimaportal thematisch ausschließlich Themen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Ziel ist es, ein breites Spektrum an Möglichkeiten der Digitalisierung für diese Themen nutzbar zu machen. Dabei gehen die Angebote des Klimaportals mit seinen interaktiven Werkzeugen über die im Geoportal angebotenen GIS-Dienstleistung hinaus.
Im Geoportal finden Sie wiederum viele weitere kartenbasierte Informationen über den Landkreis - z.B. Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Viele dieser Themen sind auch im Bereich des Klimaschutzes und der -anpassung relevant. So finden Sie im Geoportal etwa Starkregengefahrenkarten und Informationen zur Mobilität im Landkreis.
F.A.Q. zu Solaranlagen
Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie?
Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen arbeiten beide mit Sonnenenergie. Photovoltaikanlagen (kurz PV-Anlagen) erzeugen mittels Solarzellen Strom, Solarthermieanlagen wandeln die Sonnenenergie hingegen mittels Solarkollektoren in Wärmeenergie, die dann zum Heizen oder zum Erwärmen von Wasser genutzt werden kann.
Dürfen Solaranlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden?
Die Chancen hierzu stehen gut. Mit einer Änderung des § 7 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes im Juli 2022 wurde dies erleichtert, sofern „[...] der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild reversibel ist und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird." Da Solaranlagen grundsätzlich reversibel sind, sind sie in den meisten Fällen genehmigungsfähig. Wenn es sich bei Ihrem Haus um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, müssen Sie jedoch vor der Errichtung einer Solaranlage mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Kontakt aufnehmen und vorab eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einholen (§ 10 NDSchG).
Solaranlagen in der Umgebung von denkmalgeschützten Gebäuden unterliegen ebenso der Genehmigungspflicht nach § 10 NDSchG, da Baudenkmale den sogenannten „Umgebungsschutz“ entfalten (§ 8 NDSchG) und Anlagen in der Umgebung das Erscheinungsbild eines Baudenkmals nicht unzulässig beeinträchtigen dürfen.
Es lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen, sondern jedes Baudenkmal bzw. jedes Gebäude in der Nähe eines Baudenkmals wird in einer Einzelfallprüfung sorgfältig untersucht. Das Ziel ist es hierbei, Klimaschutz und Denkmalschutz zu vereinen.
Welches sind die typischen Schritte zu meiner PV-Anlage?
1. Ergebnisse der automatisierten Solarpotenzialanalyse überprüfen
Die automatisierte Auswertung kann Abweichungen bzgl. der geeigneten Potenzialfläche beinhalten. Der Laserscanner kann unter Umständen Details wie beispielsweise Lüftungsrohre nicht aufnehmen. In die Dachhaut integrierte Dachflächenfenster können ebenfalls nicht erkannt werden, wodurch die Flächenangabe in einigen Fällen abweichend sein kann. Weiterhin ist zu bedenken, dass die geplante Fläche auch zukünftig verschattungsfrei bleiben sollte. Bäume und andere Gehölze können innerhalb von 20 Jahren eine beträchtliche Höhe erreichen und somit zu außerplanmäßigen Verschattungen führen. Verschattungen können ebenso durch nachträglich errichtete Bauwerke in der Nachbarschaft entstehen.
2. Fachberatung vor Ort
Nach dem Blick ins Klimaportal haben Sie einen ersten Eindruck vom Potenzial Ihres Daches und möglicher Wirtschaftlichkeit. Durch eine Energieberatung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Dach zum Ausbau einer Solaranlage geeignet ist (siehe „Beratung“).
Vor dem Einbau einer Solarstromanlage sollte die Lebensdauer des Daches geprüft werden. Solaranlagen haben eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden. Nicht jede Dacheindeckung eignet sich für eine Solaranlage. Bei einer dachintegrierten Solarstromanlage wird die Anlage in die Dachhaut eingearbeitet, wodurch Kosteneinsparungen im betreffenden Dachbereich möglich sind.
3. Örtliche Bauvorschriften prüfen
Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen regelt die Bauordnung. Anlagen auf privaten Dach- und Fassadenflächen sind in der Regel genehmigungs-/ verfahrensfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen muss jedoch eine Genehmigung eingeholt werden, bzw. sind die entsprechenden Regelungen zu beachten. Ebenso kann durch Festsetzungen in Bebauungsplänen der Bau von Solaranlagen eingeschränkt sein. Die Bebauungspläne finden Sie u.a. im Geoportal des Landkreises.
4. Kompetenten Fachbetrieb finden und Angebot einholen
In der Region finden Interessierte viele Fachfirmen für Beratung, wirtschaftliche Bewertung, Angebotserstellung und Durchführung der Installation (siehe „Beratung“ und „
Handwerk“).
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben eine Solaranlage zu installieren, sollten Sie von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote einholen. Prüfen Sie alle Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit. Im Zweifelsfall können Sie die Angebote von einer unabhängigen Energieberaterin oder einem unabhängigen Energieberater (z. B. über die Verbraucherzentrale Niedersachsen) prüfen lassen. Falls Sie sich bezüglich der Wirtschaftlichkeit eines Stromspeichers in Kombination mit Ihrer Anlage unsicher sind, holen Sie sich vergleichbare Angebote mit und ohne Stromspeicher ein.
5. Eine sichere Finanzierung aufstellen
Haben Sie die Kosten für die fertig installierte Anlage ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, bleibt zu klären, auf welche Summe sich der Eigenanteil an der Finanzierung beläuft. Zur Finanzierung verbleibender Kosten stehen günstige Kredite, z. B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Sollte es sich bei der Planung um eine Solarwärmeanlage handeln, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa). Die Förderbedingungen sind bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einsehbar. Einen Überblick über Fördermittel finden Sie unter „ Fördermittel-Check“ auf der Startseite.
Es gibt in einigen Kommunen im Landkreis zusätzliche Förderprogramme für die Installation von Solaranlagen. Informationen hierzu finden Sie unter „€ Regionale Förderung“.
6. Auftragserteilung
Achten Sie bei der Vergabe des Auftrages unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten und beziehen Sie sich immer auf das zu Grunde liegende Angebot. Falls Sie mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und/ oder dem spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme vereinbart haben, sollten nicht nur diese, sondern auch die Konsequenzen bei einer Terminüberschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben.
7. Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber
Der Anschluss einer PV-Anlage an das Stromnetz müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Netzbetreiber sind im Landkreis Lüneburg Avacon Netz GmbH, WEMAG AG (Gemeinde Amt Neuhaus) und EVDB AG (Stadt Bleckede und SG Dahlenburg). Dieser kann eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen, die jedoch für kleine PV-Anlagen, die auf Hausdächern installiert werden, in aller Regel schnell und problemlos verläuft. Die Anlage darf erst nach der Genehmigung in Betrieb genommen werden.
8. Inbetriebnahme der Anlage
Die Solarfachbetriebe werden nach dem Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Sie erhalten ein Protokoll zur Inbetriebnahme, in dem unter anderem der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. PV-Anlagen müssen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dabei müssen unterschiedliche Informationen zu der neuen PV-Anlage hinterlegt werden, wie zum Beispiel die Leistung der Anlage in Kilowatt und der Tag der Inbetriebnahme. Informieren Sie sich vorab über alle bei der Registrierung benötigten Daten über die Registrierungshilfe und sprechen Sie bei Fragen den ausführenden Installationsbetrieb an.
9. Vergütung
Wenn die Anlage in die Direktvermarktung gehen soll, müssen Sie sich aktiv beim Netzbetreiber melden. Ihr Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den von Ihnen erzeugten Solarstrom abzunehmen und nach dem EEG zu vergüten. Für die Vergütung müssen Sie einen entsprechenden Vertrag schließen.
10. Versicherung und Steuer
Spätestens jetzt sollten Sie Ihrer Gebäudeversicherung die Photovoltaikanlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit diese, z. B. bei Sturmschäden, abgesichert ist. Eventuell ist die Anlage aber schon über die bestehende Versicherung abgedeckt. Dazu sollten Sie sich bei Ihrem Versicherungsanbieter erkundigen.
Auch in der nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaikanlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast. Es lohnt sich unter Umständen zu diesen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Für wen und wie genau gilt die neue PV-Pflicht in Niedersachsen?
Nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gilt diese Pflicht für Bauherren
- sofern die Dachfläche mindestens 50 m² beträgt;
- für alle Neubauten (ab 01.01.2025);
- im Bestand bei umfassenden Dacherneuerungen oder -erweiterungen.
Mit PV zu belegen sind dann mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche. Eventuelle Ausnahmen befreien schränken evtl. die Größe der Anlage ein. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen.
Lohnt sich die Errichtung einer PV-Anlage auch trotz Absenkung der Einspeisevergütung?
Ja. Hohe Renditen sind auch weiterhin möglich. Die Wirtschaftlichkeit steigt mit dem Ansteigen der Preise für Strom und dem Anteil an PV-Strom, der im eigenen Haushalt genutzt wird. Damit ist es sinnvoll einen möglichst hohen Anteil des produzierten Stroms selbst zu verbrauchen.
Wie sieht die Preisentwicklung bei Solarmodulen aus?
PV-Anlagen sind in der Vergangenheit stark im Preis gefallen, derzeit haben die Preise allerdings ein Plateau erreicht. Die EEG-Vergütung für eingespeisten Strom reduziert sich, der Marktwert des Solarstroms nimmt in letzter Zeit aber stark zu und übertrifft teilweise bereits die EEG-Vergütung neuer PV-Anlagen. Der Strombezugspreis steigt in den letzten Jahren ebenfalls und damit auch der Wert des substituierten Stroms durch Eigenverbrauch. Bitte beachten Sie, dass Prognosen für die Zukunft mit Unsicherheiten behaftet sind.
Müssen bei PV-Anlagen auf Reihen- und Doppelhäusern besondere Abstände gewahrt werden?
In der Vergangenheit waren bei Reihen- und Doppelhäusern besondere Abstände zur Brandwand der Gebäude einzuhalten, was zu Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit führte. Aufgrund einer aktuellen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung ist bei Gebäuden unter 7m Höhe kein Abstand zur Brandschutzwand mehr nötig. Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.
Für wen und wann lohnt sich eine Solarthermieanlage?
Solarthermieanlagen sind grundsätzlich sowohl für Neu- als auch auf Altbauhäusern geeignet und lassen sich auch auf Hausdächern installieren. Wirtschaftlich kann sich eine Solarthermieanlage für Haushalte am ehesten ab drei bis vier Personen rentieren. Vor allem, wenn sie einen großen Anteil des Warmwasserbedarfs deckt.
Wie groß sollte ein Pufferspeicher sein?
Je nachdem, ob die Solarthermieanlage auch zur Heizungsunterstützung eingesetzt wird, sollte neben der Kollektorfläche auch der Pufferspeicher größer ausfallen. Als Richtwert gehen Expertinnen und Experten dabei von etwa 60 Litern Speichervolumen pro Quadratmeter Kollektorfläche aus. Um ausreichend Sonnenwärme zwischenspeichern zu können, werden Mindestgrößen bis zu 750 Liter empfohlen. Für eine detaillierte Berechnung erkundigen Sie sich am besten bei einem Fachbetrieb.
Wieviel CO2 spart eine Solarthermieanlage ein?
Den größten Teil ihrer Energie verbrauchen Haushalte in Deutschland für Heizung und Warmwasser. Für die Aufbereitung dieser Energie kommen in vielen Fällen noch fossile Brennstoffe zum Einsatz, welche einen hohen Ausstoß von Kohlendioxid verursachen. Im Vergleich zum Heizen mit Gas spart Solarthermie etwa 250 Gramm CO2 pro Kilowattstunde Nutzwärme. Zudem reduzieren sich Ihre Heizkosten deutlich.
Gibt es eine Möglichkeit, die Strom und Wärme zugleich erzeugt?
Ja, ein photovoltaisch-thermischer Sonnenkollektor (PVT-Kollektor) erzeugt aus der Sonneneinstrahlung sowohl Strom als auch Wärme. Diese Technologie ist hier im Klimaportaljedoch nicht mit einem Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsrechner versehen. Eine PVT-Anlage kann insbesondere bei Platzmangel oder hohem Strom- und Wärmebedarf sinnvoll sein. Wenn Sie an diesem Thema Interesse haben, ist eine Energieberatung empfehlenswert (siehe „Beratung“).
F.A.Q. zu Geothermie/ Erdwärme
Was ist oberflächennahe Geothermie?
Geothermie – auch Erdwärme genannt – ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der Erdoberfläche. Die Temperatur im Erdinneren nimmt mit der Tiefe stetig zu und kann zum Heizen von Gebäuden und zur Stromerzeugung genutzt werden. Bei oberflächennaher Geothermie wird Wärmeenergie aus bis zu 400 Metern Tiefe durch Wärmepumpen auf ein höheres Temperaturniveau angehoben. Weitere umfassende Informationen finden Sie im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Was sind Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren?
Welches sind die Vorteile der Erdwärmenutzung?
Insgesamt gewinnt die oberflächennahe Geothermie zunehmend an Bedeutung, weil sie im Gegensatz zu den meisten anderen erneuerbaren Energieträgern wie Wind, Wasser oder Sonne eine Energieform ist, die unabhängig von Witterung, Tages- und Jahreszeit nahezu ständig zur Verfügung steht. Somit ist die Erdwärmenutzung die zuverlässigste Energiequelle.
Vorteile der Erdwärmenutzung
- umweltfreundliche und nachhaltige Energiequelle
- geeignet für Wärme- und Kälteversorgung
- jahres- und tageszeitlich unbegrenzt verfügbar
- geringer Flächenverbrauch
- keine Geräuschbelastung
- geringe Betriebskosten
Wird die Erdwärmenutzung staatlich gefördert?
Ja, die Erdwärme- und Wärmepumpennutzung wird staatlich gefördert durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die KfW. Diese Förderprogramme bezuschussen den Austausch alter konventioneller Heizsysteme sowie den Einbau von Wärmepumpen in Neubauten. Beispielsweise werden Erdwärmepumpen in Bestandsgebäuden über das Teilprogram der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen) bis zu 35 % gefördert. Wird eine Ölheizung ausgetauscht liegen die Förderungen bei bis zu 45 %. Hinzukommen können ein Geschwindigkeitsbonus und Härtefallzuschläge. Die Förderprogramme im Überblick werden auf der Webseite des BEG präsentiert.
Ist die Erdwärmenutzung teurer als die fossile Heizung?
Im Vergleich zu den Investitionskosten einer konventionellen Heizung ist die Erschließung der Erdwärme plus der zusätzlichen Anschaffungskosten der Wärmepumpe teurer. Langfristig sind die Betriebskosten allerdings geringer. Auch aufgrund der stetig steigenden Energiekosten der konventionellen Energieträger verkürzt sich der Zeitraum der Amortisierung. Zusätzlich sind die staatlichen Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen, die diese Kosten reduzieren.
Wie kann ich prüfen, ob bei mir „Einschränkungsgründe" vorliegen?
Für Erdwärmeanlagen bis zu einer Tiefe von 200m finden Sie Angaben zu Einschränkungsgründen in den Geothermie-Rechnern im Klimaportal.
Bei darüberhinausgehenden Tiefen sind diese Informationen im Niedersächsischen Bodeninformationssystem (NIBIS) einsehbar sowie in den Wärmeplänen Ihrer Kommunen, sofern diese fertiggestellt sind.
Muss ich die Anlage genehmigen lassen?
Dies hängt von den genauen Umständen bei Ihrer Erdwärmeanlage ab und den eventuell bei Ihnen vorliegenden Einschränkungsgründen. In jedem Fall müssen Sie die geplante Errichtung bei der für Sie zuständigen Unteren Wasserschutzbehörde (UWB) und dem LBEG anzeigen.
Für die Anzeige können Sie den Online-Anzeiger des LBEG verwenden, in dem alle relevanten Informationen zu Ihrem geplanten Verfahren abgefragt werden. Da hier auch technische Details angegeben werden müssen, übernimmt die Anzeige i.d.R. die beauftragte Firma. Mit der Anzeige kann auch gleichzeitig der in manchen Fällen notwendige Antrag gestellt werden. Mit dem Absenden der Anzeige an das LBEG wird ein PDF-Dokument mit den erfassten Angaben erstellt, das genutzt werden kann, um das Vorhaben der UWB anzuzeigen.
Hierfür sind in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg unterschiedlichen Personen Ihre Ansprechpartner.
Das Formular über die geplante Errichtung von Bohrungen ist grundsätzlich mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen UWB (§ 49 WHG) sowie zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim LBEG (§ 127 Abs. 1 Nr. 1 BbergG und § 8 GeolDG) anzuzeigen. Abhängig von der Größe der Anlage, den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten (z. B. gespanntes Grundwasser) etc. können sich Beschränkungen ergeben und die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich sein.
Spätestens 3 Monate nach Abschluss einer Bohrung ist gem. § 9 und § 14 GeoIDG eine Ausfertigung der Fachdaten, wie Schichtenverzeichnisse (mit Lageplan, Ausbau- und Messergebnissen) an die zuständige UWB sowie das LBEG (bohrdaten@lbeg.niedersachsen.de) zu senden.
Innerhalb von Wasserschutzgebieten: Innerhalb von Wasserschutzgebieten unterliegt die Nutzung von Erdwärme i.d.R. verschärften Beschränkungen gemäß der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung (s.o. Leitfaden Erdwärme). Für die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmeanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Dabei ist eine Einzelfall-Betrachtung der hydrogeologischen Gegebenheiten durchzuführen.
Macht die Förderung Lärm?
Erdwärmepumpen erzeugen kaum störende Geräusche und sind im Vergleich zu anderen Wärmepumpentypen leise. Zudem werden sie oft in dafür vorgesehenen Einbauschränken oder Kellern untergebracht. Voraussetzung ist die korrekte Installation und die regelmäßige Wartung. Andere Wärmepumpentypen wie die Luft/Luft- und Luft/Wasser-WP erzeugen aufgrund der verbauten Ventilatoren höhere Geräuschemissionen. Dies ist bei einer Installation bei kleinen Grundstücken und in Ballungsräumen zu berücksichtigen.
Kann man Erdwärmesysteme mit einer Solaranlage koppeln?
Grundsätzlich kann die Erdwärme- und Wärmepumpennutzung mit einer Photovoltaik- und auch mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden. Ist genug Dachfläche vorhanden, stellt solch ein Hybridsystem eine besonders klimafreundliche und langfristige nachhaltige Lösung dar. Der produzierte Solarstrom kann dann für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt werden. Damit der Strom für den Betrieb der Wärmpumpe ausreicht, ist die Kombination mit einem Solarstromspeicher eine Option.
Die Kombination einer Wärmepumpe und Solarthermieanlage bietet eine weitere Energiequelle für die Beheizung und zur Warmwasserbereitung. Dabei kann Solarthermie direkt, ebenfalls zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung, oder indirekt, zur Steigerung der Effizienz der Wärmepumpe, eingesetzt werden.
Hinweis: Hybridsysteme sind komplexe Energiesysteme aus verschiedenen Komponenten, welche für eine energieeffiziente Funktionsweise aufeinander abgestimmt und eingestellt sein sollten.
Kann man mit Erdwärmesystemen auch kühlen?
Mit oberflächennahen Geothermieanlagen können Gebäude oder technische Bauwerke beheizt und/oder gekühlt werden. Im Bereich der Kälteerzeugung kommt prinzipiell die thermische Nutzung des Untergrunds als Wärmesenke und als Wärmespeicher in Frage.
Bei einem direkten System wird der Untergrund direkt und somit ohne Kältemaschine als Wärmesenke genutzt. Im Gegensatz dazu wird bei einem indirekten System, der Untergrund als Wärmesenke für die Kältemaschine (z. B. Wärmepumpe) verwendet. In der Regel ist auch eine Kombination beider Verfahren umsetzbar, bei dem anfangs der Untergrund direkt genutzt wird und wenn die Temperatur im Untergrund den Grenzwert überschreitet die Kältemaschine zugeschaltet wird.
Besonders Erdwärmesonden sind zum Kühlen geeignet. Bei einer Kühlung über Erdwärmesonden und einer umschaltbaren Wärmepumpe wird der Untergrund zusätzlich im Winter als Wärmequelle zum Heizen genutzt und der Boden für die sommerliche Kühlung wieder „aufgeladen“. [1]
Wie viele Bohrungen für Erdwärmesonden werden gebraucht?
Generell richtet sich die Tiefe und Anzahl der Bohrungen in erster Linie an dem Wärmebedarf des Gebäudes. Des Weiteren sind die wärmeleitenden Eigenschaften der Gesteine sowie das Vorhandensein von Grundwasser am Standort von Bedeutung. Die Bohrungen liegen zwischen 40 und 160 Metern.
F.A.Q. zur Dachbegrünung
Was ist der Unterschied zwischen extensiver und intensiver Dachbegrünung?
Extensive Dachbegrünungen entsprechen in ihrem Erscheinungsbild natürlichen, ungenutzten Flächen, die überwiegend mit niedrigwüchsigen Pflanzen wie Moosen und Sukkulenten bepflanzt sind. Zudem werden extensive Begrünungen auch als Extremstandorte bezeichnet, daher müssen die Pflanzen vor allem trockenresistent sein und mit einem geringen Nährstoffangebot auskommen. Häufig bestandsbildend sind Sedumpflanzen, aber auch spezielle Kräuter, welche mit den besonderen Standortbedingungen auf dem Gebäudedach meistens gut zurechtkommen.
Intensive Dachbegrünungen sind hingegen Dachgärten, die auch entsprechend genutzt werden und zum Aufenthalt einladen. Solche Dachgärten besitzen eine intensive Begrünung mit mehr Gewicht und einen höheren Systemaufbau. Häufig werden ganze Sträucher und Bäume sowie Rasen und Stauden eingesetzt.
Was sind die Vorteile einer Dachbegrünung?
Begrünte Dächer bringen ein Stück Natur zurück auf eine bebaute Fläche. Die Pflanzen des Gründaches verbessern das Klima und die Luftqualität, indem sie Sauerstoff produzieren, Schadstoffe filtern und Feinstaub binden. In Abhängigkeit von Biomasse und Substrat kann mit einem Quadratmeter Dachbegrünung jährlich bis zu ein Kilogramm CO2 von den Pflanzen aufgenommen werden. Eine extensive Dachbegrünung hält zudem etwa 40% bis 80% des Jahresniederschlags zurück, bei Intensivbegrünungen sind es sogar, je nach Aufbau, 80% bis 99%. Zudem mindert ein Gründach Niederschlagsabflussspitzen bei Starkregenereignissen. Zur Ermittlung des im Ertragsrechner angegebenen Wertes zur zurückgehaltenen Wassermenge wird ein Bemessungsregen von 40l/m² pro Stunde angelegt. Dies entspricht laut Deutschem Wetterdienst einem mittleren Starkregen.
Ein Gründach reduziert darüber hinaus die Energiekosten eines Gebäudes und sorgt für ein gutes Raumklima. Im Winter wirkt ein Gründachaufbau als Wärmedämmung und im Sommer wirkt sich ein begrüntes Dach positiv auf das Raumklima der darunterliegenden Wohnräume aus, da die Verdunstungsleistung der Pflanzenschicht für eine angenehme Kühlung sorgt.
Welche maximale Dachneigung kann ein Gründach haben?
Die maximale Dachneigung für ein Gründach liegt typischerweise bei 25° bis 30°, je nach Art der Begrünung, wobei eine Wirtschaftlichkeit nur bis 20° gesehen wird [2].
- Extensive Begrünung: Bis zu 25° ohne zusätzliche Maßnahmen, darüber sind Erosionsschutz oder spezielle Substratbefestigungen erforderlich.
- Intensive Begrünung: Bis ca. 15°, da diese schwerer ist und mehr Substratschicht benötigt. Weitere Informationen zu diesem Thema, finden Sie im FAQ zu Berechnungsgrundlagen.
Kann ein Gründach mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden?
Ja, ein Gründach kann mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden. Das Gründach verbessert das Mikroklima, reduziert die Dachtemperatur und steigert dadurch die Effizienz der PV-Anlage. Wichtig sind stabile Unterkonstruktionen, ausreichende Belüftung und sorgfältige Planung zur Vermeidung von Verschattung durch die Pflanzen.
Wer plant und baut mein Gründach?
Dies ist abhängig vom Umfang Ihres Projektes. Im Bereich „Handwerk“ finden Sie Kontakte zu regionalen Dachdeckerbetrieben oder Garten-/ Landschaftsbauern. Bei größeren und statisch anspruchsvolleren Projekten finden Sie dort ebenfalls Kontakte zu regionalen Architekturbüros.
Gibt es Förderungen für Dachbegrünung?
Ja, in manchen Kommunen - darunter die Hansestadt Lüneburg - wird Dachbegrünung gefördert. Bitte prüfen Sie die Förderung für Ihren Standort über den Reiter "€ Regionale Förderung".
Was gibt es in Hinblick auf die Pflanzempfehlungen zu beachten?
Ist eine Genehmigung nötig?
Wo finde ich weitere Informationen?
Viele weitere Informationen bietet der Bundesverband für Gebäudebegrünung.
F.A.Q. zu Technik und Berechnungsgrundlagen
Diese Seite widmet sich Fragen zur Technik bzw. zu den Berechnungsgrundlagen des Klimaportals.
Solarpotenzial
Warum werden manche Adressen bei der Adresssuche nicht gefunden?
Für die Adresssuche werden sogenannte Hauskoordinaten der Landesvermessung genutzt. Diese Daten werden zwar kontinuierlich aktualisiert, dennoch kann es sein, dass diese nicht immer dem aktuellen Stand entsprechen bzw. einzelne Adressdaten noch nicht aufgenommen wurden. Somit ist es in Ausnahmefällen möglich, dass einzelne Adressen nicht gefunden werden. Nebengebäude verfügen in der Regel über keine extra Hauskoordinate und besitzen im Solardachkataster keine Adresse.
Warum liegen in der Kartenanwendung die geeigneten Dachflächen nicht immer direkt auf den Dachflächen des Luftbildes?
Die für die solare Nutzung geeigneten Flächen werden aus einem hochgenauen dreidimensionalen Oberflächenmodell abgeleitet. Die auf der Website veröffentlichten Bilder sind zweidimensional. Die Gebäudehöhen und damit die Höhendifferenz im Luftbild sind nur bedingt durch Entzerrung der Luftbilder berücksichtigt. Die Solarpotenzialflächen sind sehr viel lagegenauer als die Gebäude im Luftbild und weichen daher stellenweise gegenüber der Luftbildgebäude ab.
Wieso gibt es Dächer, die nicht berechnet wurden?
In diesem Solarkataster sind geeignete Dächer, je nach Dachausrichtung, in verschiedenen Farben dargestellt. Ist ein Dach grau gekennzeichnet, heißt das, die Dachflächen sind ungeeignet. Gründe dafür können eine zu starke Verschattung durch Bäume oder Nachbargebäude sein oder die Dachfläche ist aufgrund von Aufbauten zu klein oder die Grundlagendaten sind an der Stelle unzureichend und es konnten keine Aussagen getroffen werden. Zudem wurden Gebäude nicht berücksichtigt, die nach der Erhebung der Laserscandaten im Jahr 2016 errichtet wurden. Eine Aktualisierung der Daten erfolgt voraussichtlich 2026. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer der Eignungsdarstellung ihrer Gebäude im Solarkataster widersprechen. In diesen Fällen wird das Gebäude nicht gekennzeichnet.
Was bedeutet eigentlich kWp oder Wp?
Bei der Beschreibung der Größe einer PV-Anlage wird häufig von Kilowatt peak (kWp) gesprochen. Damit wird die Spitzenleistung der Anlage beschrieben, die diese unter Standardbedingungen erzielen kann. Die Bezeichnung setzt sich zusammen aus der Leistungseinheit kW und dem englischen Wort „peak" für Spitze. Häufig spricht man auch von der Nennleistung der gesamten PV-Anlage. Die Nennleistung der einzelnen Solarmodule, aus denen die Anlage besteht, wird in der kleineren Einheit Wp (Watt peak) definiert (Einheitsdefinition: 1 kWp = 1.000 Wp).
Da Solarmodule bzw. Solargeneratoren Gleichstrom produzieren, entspricht die Peak-Leistungsangabe technologisch bedingt einer Gleichstromleistung. Als Standard-Bedingungen gelten die klimatischen Bedingungen bzw. Voraussetzungen, die zur Festlegung der Nennleistung eines Solarmoduls im Testlabor dienen – im Englischen Standard Test Conditions (STC). Diese werden folgendermaßen definiert: Solarstrahlung: 1.000 W/m²; Modultemperatur: 25 °C; Luftmasse (Lichtspektrum des Sonnensimulators): 1,5.
Die oben aufgeführten Norm-Bedingungen liegen während des alltäglichen Betriebes einer PV-Anlage quasi nie gleichzeitig vor. Dies führt dazu, dass die normierte Leistung der Solarmodule im Feld nur sehr selten erreicht wird. Zwar sind Bestrahlungsstärken von 1.000 W/m² an einem schönen Sommertag in der Mittagszeit durchaus möglich, allerdings liegen dabei die Modultemperaturen durchwegs auf höherem Niveau, was zu einer Reduktion der Modulleistung führt. Bei extremen Wetterverhältnissen, das heißt kurzzeitig sehr hoher Einstrahlung und kühlen Solarmodulen, kann die abgegebene elektrische Leistung der PV-Module auch oberhalb ihrer Nennleistung liegen.
Um die Erträge unterschiedlich großer PV-Anlagen miteinander vergleichen zu können, wird die produzierte Energiemenge in kWh in Bezug zu der installierten Leistung (kWp) gesetzt. Diese Angabe hat sich zum Standard entwickelt.
Was ist der optimale Sonneneinfallswinkel?
Der optimale Sonneneinfallswinkel für eine Photovoltaikanlage hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Standort (geografische Breite) und der Jahreszeit. Rechnerisch ist die Energieausbeute am größten, wenn das Sonnenlicht im rechten Winkel auf die Solarzellen trifft. Die optimale Ausrichtung in unseren Breitengraden liegt bei etwa 30 bis 35 Grad und Südausrichtung. Bei horizontalen Flächen kann die Ausrichtung frei gewählt werden. Die optimale Ausrichtung ist jedoch nach Süden (in der nördlichen Hemisphäre). In einigen Fällen (z. B. bei Flachdächern mit hoher Modulanzahl) werden die Module in Ost-West-Ausrichtung aufgestellt. Flachere Ausrichtungen führen in diesem Fall zu einer höheren Leistung pro Grundfläche und damit insgesamt zu einem höheren Jahresertrag. Bei Dachflächen orientiert man sich in der Regel an der vorhandenen Ausrichtung und montiert die Module dachparallel.
Welches sind die Berechnungsgrundlagen der Solarpotenzialanalyse?
Grundlage dieses Katasters ist eine geodatenbasierte Ermittlung der Solarpotenziale für jedes Gebäude im Landkreis Lüneburg. Die Methode zur Berechnung des Solarenergiepotenzials erfolgt über geographische Informationssysteme (GIS). Über hochgenaue Ganzjahreseinstrahlungsanalysen wird die solar nutzbare Strahlung genau ermittelt, wobei Abschattungen, verursacht z. B. durch Dachstrukturen oder Vegetation, Berücksichtigung finden. Zu jeder geeigneten Dachteilfläche werden Potenzialparameter wie der potenzielle Stromertrag, die mögliche CO2-Einsparung und die mögliche zu installierende kWp-Leistung errechnet. Die Methodik sowie die angenommenen Parameter sind im Folgenden näher beschrieben.
Hintergrund zur Datengrundlage |
Grundlage der Solarpotenzialanalyse sind Laserscandaten und Daten aus einem Digitalen Oberflächen Modell (DOM), die für das Untersuchungsgebiet flächendeckend zur Verfügung stehen. Die Daten stammen aus dem Jahr 2016. Eine neue Überfliegung durch das LGLN ist für das Jahr 2025 geplant, sodass mit einer Aktualisierung der Datengrundlage im Jahr 2026 gerechnet werden kann. Zur Lokalisierung der Gebäude wurden die Gebäudeumringe aus dem Automatisierten Liegenschaftskataster (ALKIS) mit Stand 2024 verwendet. Die Gebäudegrundrisse geben die Gebäudeaußenmauern eines Hauses an, Dachüberstände sind darin nicht berücksichtigt. Nach 2016 neu errichtete Gebäude sind noch nicht im Kataster dargestellt und berechnet worden. Gebäude, die zwischen 2015 und 2016 errichtet wurden, sind in der Regel als Flachdach dargestellt, da ihre tatsächliche Dachstruktur nicht in den Oberflächenhöhendaten abgebildet war. |
Ermittlung homogener Dachteilflächen |
In einem ersten Schritt werden aus dem Oberflächenhöhenmodell homogene Dachteilflächen abgeleitet. Eine homogene Teilfläche verfügt jeweils über eine einheitliche Neigung und Ausrichtung und ist damit gleichermaßen mit Solarmodulen belegbar. Störelemente werden dabei ausfindig gemacht und separiert. Über das angewendete Verfahren werden auch Schornsteine, Gauben und andere Dachstrukturen berücksichtigt. Dies ermöglicht die differenzierte Berechnung der Einstrahlung pro homogener Teilfläche. |
Einstrahlungsanalysen |
Im Zuge der Einstrahlungsanalysen werden die direkte und diffuse Einstrahlung ermittelt. Die solare Einstrahlung ist ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit der solaren Nutzung. Über eine Ganzjahreseinstrahlungsanalyse, berechnet im Minutenrhythmus des Sonnenstandes über das Jahr, ist es möglich, die Jahressumme der solaren Einstrahlung genau zu ermitteln. Über die direkte Einstrahlung wird die Abschattung errechnet. Starke Minderung der direkten Einstrahlung deutet auf abgeschattete Bereiche hin. Diese können durch Bäume, angrenzende Gebäude oder durch Dachaufbauten verursacht werden. Auch nördlich ausgerichtete Dachflächen erreichen je nach Neigungswinkel keine direkte Sonneneinstrahlung. Stark abgeschattete Dachflächen-bereiche werden als ungeeignete Bereiche aus der Berechnung herausgenommen. Geringere Abschattungen mindern die solare Einstrahlung und fließen in die Solarpotenzial-berechnung mit ein. Die Einstrahlungsanalyse wird anhand von örtlichen Strahlungsdaten, die vom DWD zur Verfügung gestellt werden, an lokale Verhältnisse angepasst. Zu Grunde gelegt wird der mittlere Globalstrahlungswert, der im 30-jährigen Mittel auf eine horizontale Fläche im Raum des Landkreises Lüneburg auftrifft (Quelle: DWD). |
Eignungsklassifikation |
Das Ergebnis weist die Flächen aus, die einen spezifischen Stromertrag von 650 kWh/kWp und mehr aufweisen und weniger als 20 % verschattet sind. Für die PV-Nutzung geeignete Dachflächenbereiche sind in ihrer Grundfläche mindestens 4,6 m² groß. Bei Flachdächern wird angenommen, dass bei einer Aufständerung von 30° nach Süden 40 % der Fläche genutzt werden kann. Flachdächer müssen daher mindestens eine Grundfläche von 12,5 m² aufweisen, um als geeignet eingestuft zu werden. Unabhängig von der Grundfläche muss zudem mindestens 1 Modul der Größe 1,7 * 1,02 m auf die Dachteilfläche passen. |
Modulwirkungsgrad |
Für die Berechnung des potenziell zu erwirtschaftenden Stromertrags wurde ein zum Zeitpunkt der Analyse gängiger Wirkungsgrad von PV-Modulen zu Grunde gelegt. Dies sind 21,7 % Wirkungsgrad. Die Berechnung des potenziellen Stromertrags fußt auf der Annahme, dass bei Flachdächern von einer Aufständerung der Module auf 30° Süd ausgegangen. Eine Berücksichtigung individueller Installationsausrichtungen auf Flachdächern (z.B. Ost/West) ist durch die Rechenmodule im Solarpotenzialkataster möglich. |
Performance Ratio |
Der Qualitätsfaktor – auch als „Performance Ratio“ bezeichnet – beschreibt das Verhältnis zwischen dem maximal möglichen Ertrag und dem tatsächlich erreichten Ertrag. Zur Verringerung des Ertrags führen unter anderem Verluste in den Leitungen oder am Wechselrichter ebenso wie Verschmutzungen der Solarmodule. In der Berechnung wird ein Performance Ratio-Wert von 0,8 angenommen. |
Stromertrag |
Basierend auf den errechneten Parametern ‚geeignete Dachfläche‘, ‚Wirkungsgrad‘, ‚Einstrahlungsenergie‘ und ‚Performance Ratio‘ wird der potenzielle Stromertrag für die ausgewählte Fläche/n ermittelt. Die Berechnung des Stromertrags basiert auf folgender Berechnungsformel:
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CO2-Einsparung |
Die Berechnung basiert auf einem CO2-Äquivalent Wert von 0,474 kg/kWh, bezogen auf den Bundesdeutschen Strommix von 2022 (Quelle: Umweltbundesamt). Berücksichtigt wurde ebenso die produktionsbedingte CO2-Emission, die nach GEMIS 5.0 für monokristalline Anlagen bei 0,060 kg/kWh liegt. Deshalb wurde die CO2-Einsparung für eine Anlage mit 21,7 % Wirkungsgrad mit 0,414 kg/kWh berechnet. Die Ergebnisse der Stromertragsberechnung bilden die Grundlage für die mögliche CO2-Einsparung. |
kWp-Leistung |
Für die als Nennleistung von Photovoltaikanlagen bezeichnete Kilowattpeak-Leistung (kWp-Leistung) wurden 4,6 m² pro kWp zu Grunde gelegt. Die potenzielle kWp-Leistung geht bei Flachdächern von einer Aufständerung der Module auf 30° Süd aus. |
Weitere Hinweise |
Im Solarkataster sind nur Dachflächen ausgewiesen, die für eine Photovoltaik-Nutzung grundsätzlich geeignet sind. Auf eine weitere Klassifizierung innerhalb der geeigneten Flächen wird verzichtet, da die Eignung einer Dachfläche stark vom Verbrauchsverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes abhängig ist. Bitte nutzen Sie daher den Ertragsrechner Photovoltaik, um einen Eindruck von der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage auf Ihrem Dach zu bekommen. Die dieser Berechnung zugrunde liegenden Größen für die Ermittlung der einzelnen Kennwerte zur Nutzung von Photovoltaikanlagen stellen eine Momentaufnahme der Marktsituation dar. Wirkungsgrade und CO2-Äquivalente können sich durch Faktoren, wie technische Neuerungen während der Projektphase, verändern. Die geodatenbasierte Analyse der Solarpotenziale bietet eine erste Einschätzung der Eignung eines Daches für die Installation von Photovoltaik-Modulen. Sie ersetzt nicht die Vor-Ort-Prüfung der Machbarkeit durch ein Fachunternehmen. Ob die Statik des Daches für die Installation von Photovoltaik-Modulen geeignet ist, wird im Rahmen der geodatenbasierten Analyse nicht geprüft. |
Geothermiepotenzial
Wie wurden die Flächenpotenziale für Erdwärmesonden im Klimaportal ermittelt?
Bei der Ermittlung des Geothermiepotenzials werden die gesetzlichen Vorgaben und die Grundvoraussetzungen nach VDI Richtlinie 4640 für das Betreiben einer oberflächennahen Geothermie beachtet. Mithilfe eines Geoinformationssystems werden alle Flurstücke ermittelt, die mit einem Gebäude als potenzielles Versorgungsobjekt verknüpft sind. Aus diesem Grund ist die Siedlungsstruktur einzubinden und alle nicht bebauten Gebiete auszuschließen. Flächennutzungen, die für eine Realisierung der oberflächennahen Geothermie nicht geeignet sind, werden von der Flurstücksfläche abgezogen.
In der oberflächennahen Geothermie ist die Wärmeleitfähigkeit ein wesentlicher Parameter im Hinblick auf die Betriebsstunden der Wärmepumpe und der Beschaffenheit des Bodens. Sie beschreibt das Wärmeleitvermögen des Untergrundes durch Temperaturunterschiede. Je höher die Leitfähigkeit, desto höher ist der geothermische Gewinn. Die Wärmeleitfähigkeit kann lokal aufgrund der mineralischen Zusammensetzung, der Schichtung sowie der Gesteinshohlräume variieren. Die Informationen zur Wärmeleitfähigkeit wurden vom Niedersächsischen Bodeninformationssystem (NIBIS) des LBEGs für die Erdwärmesonden entnommen. Für die potenzielle Wärmegewinnung aus dem Erdreich wurde die Wärmeleitfähigkeit für Erdwärmesondenanlagen bis 30 kW-Leistung und einer Bezugstiefe von 80 m betrachtet. Diese Annahme kann jedoch in der Praxis, abhängig vom standörtlichen Untergrund und den Schutzanforderungen variieren.
Die spezifische Wärmeentzugsleistung ist eine Angabe, die vom gesteinsspezifischen Wärmetransportvermögen des Untergrundes, aber auch von technischen Größen der Erdwärmesondenanlagen wie z. B. der Höhe der Betriebsstunden abhängt. Die Einheit der spezifischen Entzugsleistung für Sonden wird in Watt pro Meter angegeben. Mithilfe der Wärmeleitfähigkeit kann der Untergrund abgeschätzt und die spezifische Wärmeentzugsleistung je nach Betriebsstunden festgelegt werden. Für eine Heizanlage ohne Warmwasseraufbereitung werden 1.800 Betriebsstunden pro Jahr und bei Anlagen zusätzlich mit Warmwasseraufbereitung 2.400 Betriebsstunden pro Jahr kalkuliert.
Zusätzlich werden drei Kategorien (grün, blau, und rot) ausgewiesen, die die Zulässigkeit der Erdwärmenutzung darstellen. In den zulässigen (grün) und bedingt zulässigen (blau) Gebieten, in denen dem LBEG keine Einschränkungen bekannt sind, prüft das Fachgebiet Wasser des Landkreises Lüneburg anhand des erforderlichen Antrags und der Standorteignung, ob die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage erfüllt sind. Bei eingeschränkten Gebieten werden ggf. Fachbehörden bei der Prüfung miteinbezogen und die Gründe der Einschränkung auf Relevanz geprüft. Die Daten zu den Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie in Niedersachsen (Maßstab 1:500.000) dienen einer ersten Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen für Erdwärmesonden und ersetzen nicht die konkrete Überprüfung im Rahmen des Anlagenbaus. Flurstücksflächen innerhalb von unzulässigen Gebieten (rot) wurden als potenzielle Fläche ausgeschlossen.
Grundvoraussetzung für das Betreiben einer Erdwärmesonde ist die Genehmigungsfähigkeit und das Einhalten der VDI Richtlinie 4640. Bezüglich des nutzungsrelevanten thermischen Einflusses sollten Erdwärmesonden einen Mindestabstand von 5 m untereinander bzw. der Mindestabstand der Sonden zwischen Grundstücksgrenzen (hier Flurstücksgrenzen) von 5 m Entfernung haben. Auch rund um eine Gebäudegeometrie mit einem Puffer von 2 m ist keine Platzierung der Erdwärmesonde erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Wie wurden die Flächenpotenziale für Erdwärmekollektoren im Klimaportal ermittelt?
Nach VDI 4640 ist die Standorteignung von Böden für Kollektoren gegeben, wenn die Böden eine entsprechende Wärmeentzugsleistung aufweisen. Hierfür müssen die Böden eine gute Durchfeuchtung und/oder geringe Grundwasserflurabstände aufweisen. Im Gegensatz dazu sind trockene, sandige Böden mit einem großem Grundwasserflurabstand weniger geeignet.
Auf Grundlage der räumlichen Differenzierung in bodenkundlichen Karten, den zugehörigen Beschreibungen der Bodenprofile in einer Tiefe von 1,2 m bis 1,5 m, den Angaben zum Grundwasserstand sowie der Bewertung von Bodenarten und Festgesteinen, wurde die potenzielle Standorteignung für den Einsatz von Erdwärmekollektoren, welches auf dem NIBIS Kartenserver bereitgestellt wird, in der Geothermiepotenzialanalyse berücksichtigt.
Die potenzielle Standorteignung für Erdwärmekollektoren werden in drei Eignungsklassen (gut geeignet, geeignet, wenig geeignet) unterteilt. Gut geeignet sind Böden im Einflussbereich des Grundwassers sowie Böden mit hohen Wasserspeichervermögen. Wenig geeignet sind flachgründige Böden auf Festgesteinen sowie trockene Böden. Flurstücke in nicht geeigneten Flächen, wie Felsböden (Bodenklasse 7 nach DIN 18300) wurden als Potenzialfläche entnommen.
Für die Positionierung der Erdwärmekollektoren, wurden auf den Positivflächen Vorgaben berücksichtigt, wie der Mindestabstand der Kollektoren zwischen Grundstücksgrenzen (hier Flurstücksgrenzen) von 1 m Entfernung. Auch rund um eine Gebäudegeometrie mit einem Puffer von 0,7 m ist keine Platzierung eines Flächenkollektors umsetzbar.
Dachbegrünung
Warum werden manche Adressen bei der Adresssuche nicht gefunden?
Für die Adresssuche werden sogenannte Hauskoordinaten der Landesvermessung genutzt. Diese Daten werden zwar kontinuierlich aktualisiert, dennoch kann es sein, dass diese nicht immer dem aktuellen Stand entsprechen bzw. einzelne Adressdaten noch nicht aufgenommen wurden. Somit ist es Ausnahmefällen möglich, dass einzelne Adressen nicht gefunden werden. Nebengebäude verfügen in der Regel über keine extra Hauskoordinate und besitzen im Gründachkataster keine Adresse.
Wieso gibt es Dächer die nicht berechnet wurden?
In diesem Gründachkataster sind geeignete Dächer in der Farbe grün dargestellt. Ist ein Dach nicht farblich gekennzeichnet, heißt das, die Dachflächen sind ungeeignet. Gründe dafür können eine zu starke Neigung der Dachfläche sein oder die Dachfläche ist aufgrund von Aufbauten zu klein.
Es ist auch möglich, dass die Grundlagendaten an den betroffenen Stellen unzureichend sind und keine Aussagen getroffen werden konnten. Zudem sind Gebäude, die nach der Erhebung der Laserscandaten errichtet wurden, oder in den Liegenschaftsdaten nicht vorhanden waren, nicht berücksichtigt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Grundstückseigentümer der Eignungsdarstellung ihrer Gebäude im Gründachkataster widersprechen. In diesen Fällen wird das Gebäude nicht gekennzeichnet.
Wie wurde bei der Potenzialanalyse vorgegangen?
Für jeden homogenen Dachflächenbereich wurden die Faktoren Dachneigung, Dachexposition und Dachflächengröße ermittelt. Über Ganzjahreseinstrahlungsanalysen wurde die solare Einstrahlung und die Abschattung (durch Dachstrukturen oder Vegetation) errechnet und in der Pflanzempfehlung berücksichtigt. Zu jeder geeigneten Dachteilfläche wurden Potenzialwerte für die Wasserrückhaltekapazität (Retentionsleistung), die CO2-Bindungskapazität und die Staubbindung berechnet.
Eignungsklassifikation |
Es wurden in Neigung und Ausrichtung homogene Dachflächen über das dreidimensionale Oberflächenmodell selektiert und zusammen gefasst. Als geeignet für eine Dachbegrünung wurden Flächen ausgewiesen, die maximal bis 30° geneigt sind. Flächen, die mehr als 30 ° geneigt sind, werden als ungeeignet klassifiziert und sind nicht im Kataster dargestellt. Die geeigneten Flächen wurden in Anhängigkeit ihrer Neigung in 3 Unterkategorien aufgeteilt:
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Einstrahlungsanalyse |
Im Zuge der Einstrahlungsanalysen werden die direkte und solare Einstrahlung ermittelt. Die solare Einstrahlung ist ausschlaggebend für die Pflanzempfehlung auf dem Gründach. Über eine Ganzjahreseinstrahlungsanalyse, die als Ergebnis der Solarpotenzialanalyse bereits vorlag, ist es möglich die Jahressumme der solaren Einstrahlung genau zu ermitteln. Über die direkte Einstrahlung wird die Abschattung errechnet. Starke Minderung der direkten Einstrahlung deutet auf stark abgeschattete Bereiche hin. Diese können durch Bäume, angrenzende Gebäude oder durch Dachaufbauten verursacht werden. Auch nördlich ausgerichtete Dachflächen erreichen je nach Neigungswinkel keine direkte Sonneneinstrahlung. Zu Grunde gelegt wird der mittlere Globalstrahlungswert 1011 kWh/m² * a der im 30-jährigen Mittel auf eine horizontale Fläche auftrifft (Quelle: DWD). |
Retentionsleistung |
Die Retentionsleistung wird in Abhängigkeit der Neigung des Daches und der möglichen Substratschichtdicke ermittelt. Denn mit steigender Neigung erhöht sich die Abflussgeschwindigkeit des Wassers. Je flacher das Dach und je dicker die Substratschicht desto mehr Wasser kann zurückgehalten werden bzw. desto höher ist die Retentionsleistung. Für die geeigneten Dachflächen in der Karte wird die Menge des zurückgehaltenen Wassers je Stunde bei einem mittleren Starkregenereignis mit einer Niederschlagsmenge von 40 l/m² und einer Substratzschichtdicke von 10 cm angegeben. |
CO2-Bindungskapazität |
Darüber hinaus wird die durch eine Dachbegrünung erreichbare CO2-Reduktion berechnet. Die CO2-Bindungskapazität ist bei einem Gründach abhängig vom Bewuchs. Auf einer dickeren Substratschicht können dabei mehr und größere Pflanzen wachsen und somit mehr CO2 binden. Für die geeigneten Flächen in der Karte werden die CO2-Bindungspotenziale für eine Substratschichtdicke von 10 cm angegeben. |
Feinstaubbindung |
Gründächer sind ebenfalls in der Lage Feinstaub zu binden. Bei schwachem Wind kann ein Gründach Studien der Universität Berlin zur Folge bis zu 70 % des Feinstaubs aus der umgebenden Luft filtern. |
Literatur
[1] Reuß M. (2008): Oberflächennahe Geothermie in der Kälteerzeugung; KI Kälte-Luft-Klimatechnik.
[2] https://www.hamburg.de/resource/blob/281294/35d14726744a3f9082d2fd4265b85576/d-leitfaden-dachbegruenung-data.pdf